Kindergarten- und Hort-Landesbeitrag Link zur Förderung kopieren

Förderung zum Erhalt der Horte und jener Kindergärten, welche nicht mit 01.09.2023 in das neue Fördersystem lt. K-KBBG umgestiegen sind. 

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 6 - Bildung und Sport
Mießtaler Straße 1
A-9021 Klagenfurt am Wörthersee
abt6.elementarbildung@ktn.gv.at

Rechtsgrundlage

Kärntner Kinderbildungs- und –betreuungsgesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021377