Bekleidungsbeihilfe Link zur Förderung

Menschen mit Beeinträchtigungen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, in einer vollbetreuten Wohnform nach dem Oö. Chancengleichheitsgesetz leben und über kein Einkommen bzw. Vermögen verfügen, können einen Zuschuss zum Ankauf ihrer Bekleidung erhalten.

Die Auszahlung einer bewilligten Förderung erfolgt erst nach Vorlage der Originalrechnungen. Der Ankauf der Bekleidung kann auch über die Betreuungseinrichtung erfolgen, sofern der Förderwerber damit einverstanden ist.

Abfrage u.a. von Einkommens-, Versicherungs- und Meldedaten. Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1021369