Projektförderung Jugend Link zur Förderung kopieren

Förderung von unterschiedlichen Projekten, Initiativen und Aktionen der außerschulischen Jugendarbeit und Jugenderziehung zur Weiterentwicklung der außerschulischen Jugendarbeit. Förderadressat: Privatpersonen, Non Profit-Organisationen, Unternehmen und öffentliche Einrichtungen

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 13 -Gesellschaft und Integration
Hasnerstraße 8, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nachweis in Form eines schriftlichen Berichtes und die Vorlage von Originalrechnungen und Originalzahlungsbelegen ist notwendig.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung unter Zugrundelegung der Richtlinie für die Gewährung von Förderungen durch das Landesjugendreferat Kärnten
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021351

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