Im § 17 "Besondere Soziale Dienste" des Oö. Chancengleichheitsgesetzes ist geregelt, dass Zuschüsse zu den Therapieleistungen selbständiger Ambulatorien gemäß Krankenanstaltengesetz 1997 aus dem Ermessensbereich des Referates Chancengleichheit für Menschen mit Beeinträchtigungen geleistet werden.
Zu diesen selbständigen Ambulatorien gehören:
- Therapiezentrum des Evangelischen Diakoniewerkes Gallneukirchen
- Therapiezentrum der Caritas für Menschen mit Behinderung in St. Isidor
- Therapiezentrum des Institutes Hartheim
- Therapiezentrum der Assista Soziale Dienste GmbH in Altenhof