Subventionen zur Altstadterhaltung und Denkmalpflege
Kärnten
Gefördert werden Maßnahmen, die gem. Kärntner Kulturförderungsgesetz (§ 2 Abs. 1 lit f K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF) zur Er- und Unterhaltung von Kunstdenkmalen oder sonst bedeutsamen Objekten notwendig sind. Die Landessubventionen, welche sich an natürliche und juristische Personen richten, werden üblicherweise über Vorschlag des Landeskonservators für Kärnten vergeben. Ziel der finanziellen Unterstützung ist es, das kulturelle Erbe der Vergangenheit für die Gegenwart und Zukunft zu bewahren (§ 1 Abs. 3 lit. e K-KFördG 2001, LGBl. 45/2002 idgF)