Förderungen für Neuerrichtung sowie Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen Link zur Förderung kopieren

Dieses Förderprogramm "Neuerrichtung sowie Revitalisierung von Kleinwasserkraftanlagen" unterstützt die Oö. Energiestrategie 2030, welche unter anderem den Ausbau der ökologisch verträglichen Stromerzeugung als wesentlichen Ansatz beinhaltet.

Gefördert werden

  • Betreiberinnen und Betreiber von Kleinwasserkraftanlagen, welche ein Kleinwasserkraftwerk neu errichten, erweitern oder revitalisieren und bei der OeMAG-Abwicklungsstelle für die Ökostrom AG eine Investitionsförderung beantragen.

Detaillierte Informationen entnehmen Sie bitte dem Link zu externen Informationsseiten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Umweltschutz
Kärntnerstraße 10-12, 4021 Linz
+43 732 7720-14501
us.post@ooe.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Detailinformationen siehe Link zur Homepage.

Der Antrag ist mittels Formular gemeinsam mit allen erforderlichen Unterlagen an die Abteilung Umweltschutz zu richten. Zugesagte Landesförderungen werden nach Prüfung der vollständig eingereichten Unterlagen von der Landesstelle ausbezahlt.

Mit Bundesförderung: Die zugesagte Landesförderung wird nur im Zusammenhang mit der letzten Auszahlungsrate der Bundesförderung durch die OeMAG von der Landesstelle ausbezahlt.

Ohne Bundesförderung: Die zugesagte Landesförderung wird nach Fertigstellung und Vorlage aller rechtskräftigen Bescheide in einer Rate ausbezahlt.

Das zur Förderung vorgesehene Vorhaben ist zur Gänze durchzuführen und nach Erhalt der Förderung dem angestrebten Förderungszweck für eine Dauer von 10 Jahren zu widmen.

Den Organen oder Beauftragten des Landes ist Einsicht in die Bücher und Belege sowie in sonstige der Überprüfung des Förderungsvorhabens dienende Unterlagen und die Besichtigung an Ort und Stelle zu gestatten und sind die erforderlichen Auskünfte zu erteilen bzw. durch geeignete Auskunftspersonen erteilen zu lassen sowie über Verlangen Jahresabschlüsse vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Umweltschutzgesetz, LGBl.Nr. 84/1996 idgF., Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes Oberösterreich idgF., Richtlinien zur Umweltförderung in Oberösterreich idgF., Förderungsrichtlinien 2015 für die Umweltförderung in Oberösterreich idgF.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1021237