Programm zur Wissenschaftskommunikation Link zur Förderung kopieren

Zielsetzung der Fördermaßnahme: Förderung hervorragender wissenschaftskommunikativer Maßnahmen, die das Ziel haben, wissenschaftliche Inhalte aus FWF-geförderten Projekten an die Gesellschaft zu vermitteln. 

Zielgruppe: Inländische Wissenschaftler:innen, die ein vom FWF gefördertes Projekt leiten bzw. geleitet haben oder in einem vom FWF geförderten Projekt mitarbeiten bzw. mitgearbeitet haben. Ist das Projekt schon abgeschlossen, darf der Abschluss des Projekts zum Zeitpunkt der Einreichdeadline nicht länger als drei Jahre zurückliegen.

Dieser Antrag steht folgender Zielgruppe zur Verfügung:
  • Bürgerinnen und Bürgern

Bei Fragen wenden Sie sich an:

FWF - Der Wissenschaftsfonds.
Georg-Coch-Platz 2
1010 Wien
+43 1 505 67 40
office@fwf.ac.at
http://www.fwf.ac.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Anforderungen/Beurteilungskriterien
Jeder Antrag wird von zwei Jurymitgliedern schriftlich begutachtet. Alle eingelangten Anträge werden dann vergleichend in einer Jurysitzung diskutiert. Folgende inhaltliche Aspekte werden dabei begutachtet:

  • Qualitätsaspekte – Kommunikation
  • Qualitätsaspekte – Zielgruppen
  • Qualitätsaspekte – Team

Weitere Informationen zu den Begutachtungskriterien finden Sie in den Antragsrichtlinien.

Dauer
Ein WKP-Projekt hat eine Laufzeit von max. 2 Jahren. Es kann kostenneutral verlängert werden.
Höhe
Die maximale Höhe der beantragbaren Mittel beträgt 100.000 € pro Antrag (inkl. 5 % allgemeine Projektkosten).

Rechtsgrundlage

§ 4 Forschungs- und Technologieförderungsgesetz, Förderrichtlinien gemäß § 7 Abs 3 lit c FTFG
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

25 Mio. Euro

Wirkungsziele

Schaffung einer möglichst breiten Öffentlichkeit mit Bewusstsein für die Bedeutung von Wissenschaft und Forschung sowie die Entwicklung und Erschließung der Künste

Referenznummer

1021146