Beihilfengewährung für Schäden nach Naturkatastrophen Link zur Förderung kopieren

Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes zur Behebung von Schäden infolge von Naturkatastrophen. Beihilfengewährung an physische Personen, Interessentengemeinschaften und juristische Personen. Die Förderung wird nicht an Gebietskörperschaften gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 3 - Gemeinden und Katastrophenschutz, Unterabteilung Feuerwehrwesen, Katastrophenschutz und Zivildienst
9021 Klagenfurt am Wörthersee, Rosenegger Straße 20
+43 (0) 50536 13072
abt.3.katastrophenschutz@ktn.gv.at
http://www.ktn.gv.at/katastrophenschutz

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Förderung wird nicht an Gebietskörperschaften gewährt.

Die Wiederherstellung des vorhergehenden Zustandes wird durch Vorlage von Nachweisen (Rechnungen samt Einzahlungsbestätigungen, Eigenleistungsbestätigungen in Form von Stundenlisten, Neuerliche Begutachtung und Aufarbeitungsbestätigungen bei Forstschäden durch Amtssachverständigen) überprüft.

Rechtsgrundlage

Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996, BGBl. 201/1996 idgF; Richtlinien für die Durchführung von Hilfsmaßnahmen des Kärntner Nothilfswerkes; Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1021021