Beiträge an Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe Link zur Förderung kopieren

Gewählte Interessenvertretungen in Einrichtungen der Behindertenhilfe können zum laufenden Aufwand Zuschüsse erhalten. Förderbare Aufwendungen sind:

  • Büromaterial
  • Supervision
  • Fortbildung
  • Fahrtkosten
  • Kosten für externen Berater
  • Lebensmittel anlässlich Besprechungen

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Belegkontrolle anhand der Originalrechnungen und Originaleinzahlungsbelege; zum Teil Vor-Ort-Kontrollen;

Rechtsgrundlage

§ 17 Oö. Chancengleichheitsgesetz 2008 idgF, Allgemeine Förderungsrichtlinien des Landes OÖ idgF;
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020874