Förderung des Neu- und Ausbaus von Güterwegen im Burgenland Link zur Förderung kopieren

Gefördert wird der Neu- und Ausbau von ländlichen Wegen und Straßen im Burgenland. Förderwerber können Personenvereinigungen und juristische Personen auf Basis des Burgenländischen Straßengesetzes 2005 sein.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Burgenland
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

Amt der Burgenländischen Landesregierung
7000 Eisenstadt, Europaplatz 1

  • Begehung
  • Strategisch begleitende Bauaufsicht
  • Kollaudierung

Rechtsgrundlage

Burgenländisches Straßengesetz 2005, LGBl.Nr. 79/2005 zuletzt geändert durch LGBl.Nr. 20/2007 DFB
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

0,264 Mio. Euro

Referenznummer

1020866