Das geförderte Vorhaben erschließt landwirtschaftlich gewidmete Flächen gemäß aktuellem Flächenwidmungsplan. Für jedes einzelne Bauvorhaben muss ein einfaches technisches Projekt vorgelegt werden. Die Richtlinien und Vorschriften für das Straßenwesen (RVS) sowie einschlägige Normen sind anzuwenden.
Kosten können erst ab Eingang des Förderantrages bei der Abteilung 4b-Güterwege, Agrar- und Forsttechnik beim Amt der Burgenländischen Landesregierung in Eisenstadt anerkannt werden. Maßgebender Stichtag für den Eingang des Antrages ist der Eingangsvermerk der Abteilung 4b-Güterwege, Agrar- und Forsttechnik in Eisenstadt.
Antragstellung vor Projektbeginn. Anerkennung der Kosten ab Projektgenehmigung.
Formloses Ansuchen, Lageskizze