Förderung sonstiger wahlwerbender Parteien
Salzburg
Politische Parteien, die bei einer Landtagswahl wahlwerbend aufgetreten sind, zwar kein Mandat, zumindest aber 1 vH der abgegebenen Wählerstimmen im Land erreicht haben, erhalten einen plafondierten Beitrag zu den Wahlwerbungskosten.