Förderung politischer Parteien in Wien Link zur Förderung kopieren

Die Landesorganisationen der in einer Bezirksvertretung vertretenen Parteien sowie die im Wiener Landtag/Gemeinderat vertretenen Parteien können für ihre Tätigkeit in der Mitwirkung an der politischen Willensbildung eine Förderung erhalten.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Stadt Wien - Finanzwesen (MA 5)
Ebendorferstraße 2
1010 Wien
Tel.: 01-4000 86528
foerderungen@ma05.wien.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Rechtsgrundlage

Förderung politischer Parteien in Wien ab 2013 (Wiener Parteienförderungsgesetz 2013 - Wr. PartFG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020858