Zuschüsse zu den Personal- und Fahrtkosten der Begleitpersonen in Schulbussen
Oberösterreich
Für den Transport von Kindern mit Beeinträchtigungen in Schulbussen sind in vielen Fällen Begleitpersonen im Schulbus notwendig. Diese Begleitpersonen sind entweder beim jeweiligen Busunternehmer, bei Vereinen oder der zuständigen Gemeinde angestellt, welche einen Zuschuss zu den Personal- und Fahrtkosten für diese Begleitpersonen erhalten können. Unter Fahrtkosten für Begleitpersonen versteht man die anteiligen Kilometerkosten, die dem jeweiligen Busunternehmer, den Vereinen oder den Gemeinden entstehen und nicht über die Schülerfreifahrt (Finanzamt) abgegolten werden.