Gefördert werden die Planung, Anlage, Wiederherstellung, Erhaltung oder Entwicklung von Almflächen, Almverbesserungsmaßnahmen, Verkehrserschließung und notwendige Helikoptertransporte, bauliche Investitionen einschließlich der funktionell notwendigen technischen Einrichtungen wie etwa Weideroste und Weidezäune, Anlagen zur Wasser- und Energieversorgung bzw. Wasserentsorgung sowie Maßnahmen zur Trennung von Wald und Weide. Förderanträge einbringen können natürliche Personen, Agrargemeinschaften und Personengemeinschaften, die eine Alm bewirtschaften.