Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten (M07)
Österreich
Die Maßnahme M07 - „Basisdienstleistungen und Dorferneuerung in ländlichen Gebieten“ umfasst ein Bündel an 15 zum Teil sehr unterschiedlichen Vorhabensarten, durch deren Umsetzung die Attraktivität ländlicher Regionen als Wirtschafts-, Lebens-, Wohn-, Erholungs- und Naturraum nachhaltig weiterentwickelt und die Aufrechterhaltung der infrastrukturellen Grundversorgung unterstützt werden soll. Neben der Sicherstellung, Entwicklung und dem Ausbau von lokalen Infrastrukturen (Internet, Wegenetz) und lokalen Basisdienstleistungen (Kinderbetreuung, Pflege, Gesundheitseinrichtungen etc.) sowie der Schaffung von lokalen Arbeitsplätzen sind Aktivitäten zur Erhaltung und Verbesserung des natürlichen und kulturellen Erbes (Stärkung der regionalen Identität, Erhaltung regionsspezifischer Landschaftsqualitäten) ebenso Bestandteil dieser Maßnahme wie die Umsetzung von Vorhaben im Bereich des Klimaschutzes (klimafreundliche Mobilität, erneuerbare Energien, Energieeffizienz). Es sind Aktivitäten im Rahmen folgender Vorhabensarten (VHA) förderbar: Pläne und Entwicklungskonzepte zur Erhaltung des natürlichen Erbes (VHA 7.1.1) Pläne und Entwicklungskonzepte zur Dorferneuerung (VHA7.1.2) Lokale Agenda 21 (VHA 7.1.3) Ländliche Verkehrsinfrastruktur (VHA 7.2.1) Investitionen in erneuerbare Energien (VHA 7.2.2) Umsetzung von Klima- und Energieprojekten auf lokaler Ebene (VHA7.2.3) Breitbandinfrastruktur in ländlichen Gebieten (VHA 7.3.1) Soziale Angelegenheiten (VHA 7.4.1) Klimafreundliche Mobilitätslösungen (klimaaktiv mobil) (VHA 7.4.2) Investitionen in kleine touristische Infrastruktur (VHA 7.5.1) Studien und Investitionen zur Erhaltung, Wiederherstellung und Verbesserung des natürlichen Erbes (VHA 7.6.1) Umsetzung von Plänen zur Dorferneuerung und Gemeindeentwicklung (VHA 7.6.2) Erhaltung und Entwicklung der Kulturlandschaft (VHA 7.6.3) Überbetriebliche Maßnahmen für die Bereiche Wald und Schutz vor Naturgefahren (VHA 7.6.4) Stärkung der Potenziale des alpinen ländlichen Raums (VHA 7.6.5)