Unterbringung und Verpflegungskosten in Pflegeheimen
Vorarlberg
Ist eine Person nicht in der Lage mit ihrem Einkommen die Unterkunfts- und Verpflegungskosten im Heim zu bezahlen (finanzielle Hilfsbedürftigkeit), dann hat sie, wenn zudem auch noch die sachliche Hilfsbedürftigkeit (grundsätzlich ab Pflegegeldstufe 4 und Einbindung des Case Managements) gegeben ist, einen Anspruch auf Sozialleistung im Ausmaß des Differenzbetrages.