Förderung von grenzüberschreitenden Projekten Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden grenzüberschreitende Projekte in der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Südtirol, Europaregion und Außenbeziehungen
Wilhelm-Greil-Straße 17, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

EU-Information/grenzüberschreitende Projekte:

 

Die widmungsgemäße Verwendung der Förderung muss mit einer Abschlussrechnung

(Gegenüberstellung der Ausgaben und Einnahmen) bezüglich des geförderten Vorhabens unter gleichzeitiger Vorlage von Original-Zahlungsbelegen nachgewiesen werden.

Ebenso ist ein Kurzbericht (nach Möglichkeit mit Fotos) und ein Nachweis der getroffenen Publizitätsmaßnahmen erforderlich.

 

Schulpartnerschaften:

 

Die dem Fördergegenstand entsprechende Verwendung ist von Fördernehmer:innen innerhalb eines Monats nach Beendigung des Austausches durch Vorlage von Originalrechnungen inkl. Einzahlungsbelegen, Teilnehmerliste, Kurzbericht und Projektabschluss zu übermitteln.

 

Lehrer:innen und Schüler:innenaustausch:

 

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Übermittlung einer Bestätigung über die Lehrtätigkeit und deren Dauer durch den Direktor/die Direktorin der Trentiner Schule direkt auf das Konto des Lehrers/der Lehrerin.

 

Die Auszahlung des Förderbetrages erfolgt nach Übermittlung der Bestätigung des Direktors/der Direktorin der Trentiner Schule, dass der Schüler/die Schülerin am Unterricht im genannten Zeitraum teilgenommen hat, direkt auf das Konto der Trentiner Gastfamilie, die ebenfalls den Aufenthalt des Schülers/der Schülerin für diesen Zeitraum bestätigt.

Der Antragsteller/die Antragstellerin hat mit Originalbelegen (Rechnung und eventuell Beleg) das genehmigte Projekt nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinien EU-Information/grenzüberschreitende Projekte, Grundsatzvereinbarung vom 05. Juli 2014 zwischen dem Bundesland Tirol und der Autonomen Provinz Trient

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020536