Förderung von gesellschafts- und sozialpolitischen Maßnahmen Link zur Förderung kopieren

Einzelpersonen sowie Vereine und Institutionen können bei der Durchführung ihrer Tätigkeit bzw. für Projekte, die von gesellschafts- und sozialpolitischem Interesse sind, unterstützt werden. Entscheidungskriterium für die Gewährung dieser Individualförderungen ist neben dem volkswirtschaftlichen Nutzen auch der Steiermark-Bezug der Maßnahmen bzw. der Vorhaben. Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Zusätzlich werden alle 2 Jahre besondere Projekte mit dem Menschenrechtspreis des Landes prämiert.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion
8010 Graz Hofgasse 15

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Über die gewährte Förderung ist innerhalb der im Förderungsvertrag vereinbarten Frist der Verwendungsnachweis in Form von Originalbelegen und je nach Projektumfang weiters ein Projektbericht vorzulegen.

Rechtsgrundlage

Regierungssitzungsbeschluss über die Zuerkennung der Förderung

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020502