Zur Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sowie zur Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes werden
- Investitionen im Zusammenhang mit der Erneuerung von Holzschindeldächern bzw. der Eindeckung eines Neugebäudes neben Bestandsbauten mit Holzschindeldächern sowie
- Investitionen im Zusammenhang mit der Verkleidung von Alt- und Neugebäuden mit Holz insbesondere mit Holzschindeln
gefördert.
Förderungswerber
- Alpine Vereine (nur sofern die Investitionen - Verwendung von Holzschindeln - durch Bescheid der Naturschutzbehörde vorgeschrieben und deshalb seitens der Naturschutzabteilung nicht förderbar sind)
- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
- natürliche Personen,
- juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
- Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
mit Niederlassung in Salzburg, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und ein Vorhaben entsprechend den Zielsetzungen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 verfolgen. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt jede selbständige örtliche und organisatorisch-technische Einheit zur Erzeugung von Pflanzen, zur Waldbewirtschaftung oder zur Haltung von Nutztieren mit wirtschaftlicher Zielsetzung, die über die mit der kulturspezifischen Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche oder Tierhaltung verbundenen und unerlässlichen Infrastruktur verfügt.