Förderung von Schindel- und Bretterdächern sowie Wandverkleidungen aus Holz Link zur Förderung kopieren

Zur Erneuerung, Entwicklung und Erhaltung von sozial, kulturell und wirtschaftlich lebendigen Dörfern sowie zur Sicherung, Wiederherstellung oder Verbesserung der Funktionsfähigkeit der Kulturlandschaft und des Landschaftsbildes werden

  • Investitionen im Zusammenhang mit der Erneuerung von Holzschindeldächern bzw. der Eindeckung eines Neugebäudes neben Bestandsbauten mit Holzschindeldächern sowie
  • Investitionen im Zusammenhang mit der Verkleidung von Alt- und Neugebäuden mit Holz insbesondere mit Holzschindeln
    gefördert.

Förderungswerber

- Alpine Vereine (nur sofern die Investitionen - Verwendung von Holzschindeln - durch Bescheid der Naturschutzbehörde vorgeschrieben und deshalb seitens der Naturschutzabteilung nicht förderbar sind)

- Bewirtschafter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe

  • natürliche Personen,
  • juristische Personen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,
  • Personenvereinigungen, sofern die Beteiligung von Gebietskörperschaften 25 % nicht übersteigt,

mit Niederlassung in Salzburg, die einen land- und forstwirtschaftlichen Betrieb im eigenen Namen und auf eigene Rechnung bewirtschaften und ein Vorhaben entsprechend den Zielsetzungen des österreichischen Programms für die Entwicklung des ländlichen Raums 2007-2013 verfolgen. Als land- und forstwirtschaftlicher Betrieb gilt jede selbständige örtliche und organisatorisch-technische Einheit zur Erzeugung von Pflanzen, zur Waldbewirtschaftung oder zur Haltung von Nutztieren mit wirtschaftlicher Zielsetzung, die über die mit der kulturspezifischen Bewirtschaftung der jeweiligen Fläche oder Tierhaltung verbundenen und unerlässlichen Infrastruktur verfügt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 4 - Lebensgrundlagen und Energie, Referat 20408 - Ländliche Entwicklung und Bildung
laendliche.entwicklung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

auf der Homepage ist eine Verlinkung zur Spartenrichtlinie für die Förderung von Schindel- und Bretterdächer sowie Wandverkleidung aus Holz zu finden: https://www.salzburg.gv.at/agrarwald_/Seiten/schindel_und_bretterdaecher.aspx

Zuschuss zu den Investitionen im Ausmaß von max. 25 %
Die Förderung beträgt max. € 10.000,- pro Jahr und Förderwerber.

Die Abrechnung erfolgt im Wege einer Vor-Ort-Kontrolle durch den Projektbetreuer der jeweils zuständigen Bezirksbauernkammer. Dabei werden die Maße der mit Holzschindeln eingedeckten bzw. verkleideten Dächer bzw. Gebäude genommen. Die Förderung wird mittels Baukostenrichtsätzen pauschal berechnet. Es wird keine Belegkontrolle durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Richtlinie des Landes Salzburg zur Förderung von Dacheindeckungen und Wandverkleidungen mittels Holzschindeln bzw. -brettern vom 27.7.2015, Zahl 20408-8/4/32-2015
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020429