Zuschüsse zu besonderen Aufwendungen für behinderte Menschen
Tirol
Durch diese Förderungsmaßnahmen sollen die Mehrkosten, die Menschen mit Behinderung (Körper-, Geistes- oder Sinnesbehinderung) aufgrund ihrer Behinderung bei der Befriedigung ihrer Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, abgefedert werden, um diesen ein selbständiges, selbstbestimmtes Leben und einen chancengleichen Zugang zum gesellschaftlichen Leben zu ermöglichen. Dazu zählen die barrierefreie Ausstattung eines Kraftfahrzeuges, Mobilitätszuschüsse, der barrierefreie Umbau des Wohnraums, besondere Hilfsmittel für blinde, sehbehinderte und gehörlose Menschen sowie für Menschen mit Einschränkungen des Bewegungsapparates.