Förderansuchen können ausschließlich elektronisch mittels des auf der Internetseite der Fördergeberin abrufbaren Online-Formulars eingebracht werden.
Förderansuchen müssen folgende Angaben enthalten:
a. Name der Institution, an die der Antrag gerichtet ist (Stadt Wien – Umweltschutz)
b. Bezeichnung der Förderwerberin bzw. des Förderwerbers mit gegebenenfalls Geburtsdatum, ZVR-Zahl oder der im Ergänzungsregister vergebenen Ordnungsnummer,
c. Kontaktdaten (Adresse/Sitz, E-Mail, Telefonnummer),
d. Bekanntgabe einer Ansprechperson
e. Unternehmens oder Vereinszweck (Kurzform)
f. Namhaftmachung der vertretungsbefugten Organe,
g. Bankverbindung (IBAN, KontoinhaberIn, BIC, Bank),
h. Bekanntgabe einer allfälligen Vorsteuerabzugsberechtigung,
i. Art der beantragten Förderung (Einzelförderungoder Gesamtförderung),
j. Höhe der beantragten Förderung (in EUR),
k. Vorhabens- bzw. Projekttitel
l. Beschreibung des Vorhabens mit Angabe des zeitlichen Rahmens,
m. Begründung der Förderwürdigkeit des Vorhabens (insbesondere Begründung des öffentlichen Interesses der Stadt Wien sowie des Vorliegens eines Umweltbezugs als auch unmittelbaren Bezuges zur Stadt Wien,
n. Auflistung aller Förderungen aus öffentlichen Mitteln einschließlich EU-Mitteln, welche der Förderwerberin bzw. dem Förderwerber in den letzten drei Jahren vor Einbringung des Förderansuchens gewährt wurden,
o. Angabe, um welche Förderungen die Förderwerberin bzw. der Förderwerber für dasselbe Vorhaben bei einer anderen Förderdienststelle oder einem anderen Rechtsträger einschließlich anderer Gebietskörperschaften und der EU noch ansuchen will bzw. bereits angesucht hat, auch wenn über deren Gewährung noch nicht entschieden wurde.
Dem Förderansuchen müssen zudem folgende Unterlagen beigelegt werden:
a. Eine detaillierte Aufstellung der geplanten Einnahmen und Ausgaben (EinnahmenAusgaben- Aufstellung).
Hinweis: Bei der Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung ist darauf zu achten, dass eine Förderung seitens der Stadt Wien - Umweltschutz (MA 22) grundsätzlich an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1.1. und 31.12. erstellt werden. Die tatsächlichen Einnahmen und Ausgaben müssen später bei der Abrechnung den geplanten Einnahmen und Ausgaben laut Förderansuchen gegenübergestellt werden. Es wird daher dringend empfohlen, die Angaben für die Einnahmen-Ausgaben-Aufstellung abzuspeichern, um diese später für die Abrechnung verwenden zu können.
b. Wenn das Förderansuchen nicht digital mittels Handysignatur unterzeichnet werden kann: Unterschriebene Einverständniserklärung (dafür ist das auf der Internetseite der Fördergeberin abrufbare Formular zu verwenden) und Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises. Bei juristischen Personen und Personengesellschaften ist das Förderansuchen bzw. die Einverständniserklärung von den vertretungsbefugten Organen der jeweiligen Institution zu unterschreiben und eine Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises anzuschließen.
c. Bestätigung, dass gegen die Förderwerberin bzw. den Förderwerber oder deren vertretungsbefugten Organe keine Verurteilung wegen einer der in Pkt. 6.2. Ausschlussgründe, lit. b genannten Delikte vorliegt (Strafregisterauszug