Am Deckblatt müssen folgende Angaben ausgeführt sein:
1. Name der Institution, an die der Antrag gerichtet ist (Wiener Umweltschutzabteilung),
2. Name der Antragstellerin/des Antragstellers (Vereinsname lt. aktueller Vereinsstatuten), Anschrift, Telefonnummer,
3. Vereinszweck (Kurzform),
4. Höhe der beantragten Subvention unter Angabe des Verwendungszweckes,
5. Name des Geldinstitutes, IBAN; BIC, Kontowortlaut,
6. UID-Nummer,
7. Bekanntgabe EINER Kontaktperson seitens der Antragstellerin/des Antragstellers samt Telefonnummer, um den für die Prüfung des Ansuchens notwendigen Informationsfluss zu erleichtern.
8. Unterschrift einer vertretungsbefugten Person der Antragstellerin/des Antragstellers (z.B. Obfrau/Obmann und Kassierin/Kassier bzw. anderen Zeichnungsberechtigten des Vereins - Nachweis beilegen).
II. Projektbeschreibung
Diese soll folgende Informationen enthalten:
WER trägt das Projekt?
WAS sind die Intentionen des Projektes?
WIE soll das Projekt durchgeführt werden?
WER führt das Projekt durch?
WANN soll das Projekt durchgeführt werden?
WO soll das Projekt durchgeführt werden?
II a. Projektbeschreibung und Ausblick
Projektbeschreibung (Kurzfassung, nicht mehr als eine ½ A4 Seite)
Ausblick der geplanten Tätigkeiten für das beantragte Jahr
III. Finanzplan für das eingereichte Projekt
Bitte beachten Sie bei der Erstellung des Finanzplanes, dass eine Förderung seitens der Wiener Umweltschutzabteilung an das Kalenderjahr gebunden ist und nicht jahresübergreifend erfolgen kann. Der Finanzplan muss daher für einen Zeitraum zwischen 1.1. und 31.12. erstellt werden.
Im Finanzplan sind die voraussichtlichen (Jahres)Gesamtkosten der Aktivitäten der Antragstellerin/des Antragstellers mittels einer Ausgaben-Einnahmenübersicht darzustellen.
IV. Jahresabschluss
Einnahmen- und Ausgabendarstellung wie bei Finanzplan (siehe III.)
Der Jahresabschluss muss von Obfrau/Obmann und Kassierin/Kassier bzw. den Zeichnungsberechtigten unterzeichnet sein.