Startgutschein für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung

Das Land gewährt Zweckzuschüsse an Tageseltern, die erstmalig ihre Tätigkeit aufnehmen. Für die kindgerechte Ausstattung der Wohnräume erhalten Tageseltern, die im eigenen Haushalt, in betrieblichen Einrichtungen oder selbständig tätig sind, einen einmaligen Zuschuss.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 08.04.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tagesmüttern/-vätern.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 12 Abs. 2 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019 Art. 17 Abs. 1 Ziffer 1 lit. c der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, LGBl. Nr. 109/2018 Richtlinie zur Vergabe der Investitionskostenzuschüsse des Bundes zur Neuschaffung von Bildungs- und -Betreuungsangeboten bei Tagesmüttern und Tagesvätern nach der Vereinbarung gemäß Art. 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22 („Startgutschein gemäß Art. 15a B-VG 2018/19 bis 2021/22“)

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020239