Rückerstattung der Elternbeiträge bei vorzeitiger Einschulung Link zur Förderung

Das Land erstattet den Eltern die Beiträge für den halbtägigen Besuch im letzten Kinderbetreuungsjahr bei vorzeitiger Einschulung zurück.

Durch die Vorlage des Zeugnisses der ersten Schulstufe wird sichergestellt, dass das Kind tatsächlich vorzeitig eingeschult wurde und daher nicht in den Genuss des halbtägig kostenlosen Besuches im verpflichtenden Kinderbetreuungsjahr gekommen ist.

Rechtsgrundlage

§ 6a Abs. 6 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz idgF

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020221