Beiträge zum Personalaufwand für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung

Das Land gewährt ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern/-vätern einen Beitrag zum Personalaufwand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tagesmüttern/-vätern.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Mindestlohntarife sowie dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf den Betreuungsbedarf.

Rechtsgrundlage

§§ 1, 3 und 4 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020205