Beiträge zum Personalaufwand für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern/-vätern einen Beitrag zum Personalaufwand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tagesmüttern/-vätern.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Mindestlohntarife sowie dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf den Betreuungsbedarf.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl. Nr. 94/2019, i.d.g.F., §§ 3, 4 und 7

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020205

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