Beiträge zum Personalaufwand für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ArbeitgeberInnen von Tagesmüttern/-vätern einen Beitrag zum Personalaufwand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.10.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tagesmüttern/-vätern.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Mindestlohntarife sowie dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf den Betreuungsbedarf.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl. Nr. 94/2019, i.d.g.F., §§ 3, 4 und 7

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020205

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