Beiträge für institutionelle Kinderbetreuungseinrichtungen Link zur Förderung

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen einen Beitrag zum Personalaufwand.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung der geltenden Mindestlohntarife sowie dienst- und gehaltsrechtlichen Bestimmungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf den Betreuungsbedarf.

Rechtsgrundlage

§§ 1, 2, 4 bis 7 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020197