Landeskinderbetreuungsbeihilfe Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt den Eltern (Erziehungsberechtigten), deren Kinder eine Kinderbetreuungseinrichtung regelmäßig besuchen, eine Landeskinderbetreuungsbeihilfe.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolliert wird, ob das Kind tatsächlich die im Antrag bezeichnete Kinderbetreuungseinrichtung besucht. Dazu werden den ErhalterInnen der Kinderbetreuungseinrichtungen zweimal jährlich Listen der jeweiligen Beihilfenempfänger übermittelt. Änderungen sind der Landesregierung zu melden.

Rechtsgrundlage

§§ 16-21 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020189