Sozialstaffel-Beitragsersätze für Tagesmütter/-väter Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ArbeitgeberInnen von Tageseltern für die Betreuung von Kindern bis zum Schuleintritt einen Sozialstaffel-Beitragsersatz im Zusammenhang mit der Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche bei den Tageseltern.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die von den ArbeitgeberInnen der Tageseltern berechneten Familiennettoeinkommen sowie die Ermittlung des Elternbeitrages gemäß der Sozialstaffel des Landes.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl.Nr. 94/2019, i.d.g.F., §§ 10 und 11 StKBFG-Durchführungsverordnung 2023, LGBl. Nr. 75/2023, i.d.g.F.

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020171

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