Sozialstaffel-Beitragsersätze institutionelle Kinderbetreuung Link zur Förderung

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbetreuungseinrichtungen für die Betreuung von Kindern vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt einen Sozialstaffel-Beitragsersatz im Zusammenhang mit der Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die von den ErhalterInnen berechneten Familiennettoeinkommen sowie die Ermittlung des Elternbeitrages gemäß der Sozialstaffel des Landes.

Rechtsgrundlage

§ 9 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl. Nr. 94/2019

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1020163