Sozialstaffel-Beitragsersätze institutionelle Kinderbetreuung Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ErhalterInnen von institutionellen Kinderbetreuungseinrichtungen für die Betreuung von Kindern  bis zum Schuleintritt einen Sozialstaffel-Beitragsersatz im Zusammenhang mit der Einhebung einkommensabhängiger Elternbeiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Kontrolle durch unangemeldete Aufsichtsbesuche in den Kinderbetreuungseinrichtungen.

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die von den ErhalterInnen berechneten Familiennettoeinkommen sowie die Ermittlung des Elternbeitrages gemäß der Sozialstaffel des Landes.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl. Nr. 94/2019, i.d.g.F., §§ 9 und 11 StKBFG-Durchführungsverordnung 2023, LGBl. Nr. 75/2023, i.d.g.F.

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1020163

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