Bauförderung für Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Baufonds (Beispiele: Neuerrichtung, Sanierung, Zu- und Umbauten, Ersatzbauten, pädagogische Gestaltung der erforderlichen Freiflächen).

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Im Rahmen der Endbegehung der Kinderbetreuungseinrichtung wird die plan- und beschreibungsgemäße Durchführung der Baumaßnahmen, die Einhaltung der Auflagen und Bedingungen laut Errichtungsbewilligung sowie der ordnungsgemäße Betrieb kontrolliert.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§§ 12-15 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr.94/2019 Richtlinie für die Gewährung von Beiträgen des Landes für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit der Neuerrichtung von Gruppen

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020148

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