Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Das Land gewährt ErhalterInnen von Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen für Baumaßnahmen im Zusammenhang mit Kinderbildungs- und -betreuungseinrichtungen nicht rückzahlbare Zuschüsse aus dem Baufonds (Beispiele: Neuerrichtung, Sanierung, Zu- und Umbauten, Ersatzbauten, pädagogische Gestaltung der erforderlichen Freiflächen).