Förderungen von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt OrganisatorInnen (Organisationen, die von der Landesregierung mit Bescheid die Berechtigung für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen erhalten) für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen Beiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung des Stundenplanes und der Praktika durch Organe der Landesregierung.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019, i.d.g.F., § 22 Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG zwischen dem Bund und den Ländern über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2022/23 bis 2026/27, Art. 17 Abs. 1 Z 1 lit. d
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020130

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