Förderungen von Ausbildungslehrgängen für Tagesmütter und -väter Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt OrganisatorInnen (Organisationen, die von der Landesregierung mit Bescheid die Berechtigung für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen erhalten) für die Durchführung von Ausbildungslehrgängen Beiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Einhaltung des Stundenplanes und der Praktika durch Organe der Landesregierung.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 22 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019 Art. 17 Abs. 1 Ziffer 1 lit. d der Vereinbarung gemäß Artikel 15a B-VG über die Elementarpädagogik für die Kindergartenjahre 2018/19 bis 2021/22, LGBl. Nr. 109/2018
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020130