Förderungen von Fort-und Weiterbildungen für das Personal Link zur Förderung

Das Land gewährt OrganisatorInnen für die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für das Personal in Kinderbildungs- und betreuungsseinrichtungen Beiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Durchführung der Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung durch Organe der Landesregierung.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

§ 23 Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz, LGBl.Nr. 94/2019
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020122