Förderungen von Fort-und Weiterbildungen für das Personal Link zur Förderung kopieren

Das Land gewährt OrganisatorInnen für die Durchführung von Fort- und Weiterbildungsveranstaltungen für das Personal in Kinderbildungs- und betreuungseinrichtungen Beiträge.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Abteilung 6 Bildung und Gesellschaft
kin@stmk.gv.at

Stichprobenkontrolle in Bezug auf die Durchführung der Fort- bzw. Weiterbildungsveranstaltung durch Organe der Landesregierung.

Kontrolle der Originalrechnungen und Zahlungsbelege.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Kinderbetreuungsförderungsgesetz 2019 – StKBFG 2019, LGBl.Nr. 94/2019, i.d.g.F., § 23
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020122

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