Förderungen für Sozialeinrichtungen Link zur Förderung kopieren

Im Zuge dieser Förderung werden folgende Maßnahmen subventioniert:

  • Förderung des laufenden Betriebes (Personal und Sachkosten),
  • Förderung von Einzelprojekten (z.B. Veranstaltungen, Broschüren) sowie
  • Investitionsförderungen für Gebäude- und Einrichtungsadaptierungen.

Die Förderung wird für Einrichtungen im Sozialbereich gewährt.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol, Abteilung Soziales
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Land Tirol, Abteilung Inklusion und Kinder- und Jugendhilfe
Eduard-Wallnöfer-Platz 3, 6020 Innsbruck

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Für die Beantragung von Förderungen entstehen keine Kosten.

Der Nachweis der widmungsgemäßen Mittelverwendung ist in Form von der Vorlage von Tätigkeitsberichten sowie Jahresabschlüssen oder Vorlage von Originalbelegen zu erbringen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Förderrichtlinie des Landes Tirol vom 15.10.2013
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1020056