Entlastung für pflegende Angehörige - Kurzzeitpflege Link zur Förderung kopieren

  • Personen, die einen nahen Angehörigen pflegen, sollen durch die Inanspruchnahme der Förderung eines Kurzzeitpflegeaufenthaltes eine Entlastung von der fordernden Aufgabe im Rahmen der familiären Pflege erfahren.
  • Die  Betreuung und Pflege erfolgt dabei für maximal 28 Tage jährlich in einer Einrichtung, welche in einem Vertragsverhältnis mit dem Land Kärnten steht.
  • Die Pflegeeinrichtung ist gemäß dem Kärntner Heimgesetz bewilligt und untersteht als solche der fachlichen Qualitätskontrolle des Amtes der Kärntner Landesregierung.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
Mießtalerstraße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050536-15402
kurzzeitpflege@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Verwaltung/Amt-der-Kaerntner-Landesregierung/Abteilung-5

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Nähere Informationen siehe folgender Link

Das anteilige Pflegegeld (1/30 der jeweiligen Pflegestufe pro Aufenthaltstag) wird direkt vom Heimbetreiber verrechnet.

Rechtsgrundlage

Richtlinien im Rahmen des § 9 Z. 2 K-PBG zur Abwicklung der Kurzzeitpflege; Vertrag zwischen dem Land Kärnten und der Einrichtung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Zahlungen an Intermediäre
  • Förderung richtet sich an Erbringer von Sachleistungen

Referenznummer

1019975

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