Zuschüsse zu Therapien für Menschen mit Behinderung Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Kostenzuschüsse zu folgende Therapieleistungen: Ergotherapieeinheiten, Logopädieeinheiten, Physiotherapieeinheiten, Psychotherapieeinheiten, Adelitherapie, Legasthenie, therapeutisches Reiten, Delfintherapie und sonstige medizinisch notwendige, wissenschaftlich anerkannte Therapien.

Förderadressat: Menschen mit Behinderung gemäß § 2 Abs. 1 K-ChG

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 4 - Soziale Sicherheit
Arnulfplatz 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee

Die Kostenzuschüsse bewegen sich zwischen € 10,-- und € 30,-- pro Therapie pro Stunde. Die Zuschussleistung richtet sich nach dem Einkommen und Sorgepflichten bzw. nach den Restkosten.

Rechtsgrundlage

§ 9 Abs. 1 lit. a Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019926