Entlastungsangebot - Förderung eines Urlaubs für pflegende Angehörige Link zur Förderung kopieren

  • Zur Entlastung der pflegenden Angehörigen gewährt das Land einen Zuschuss zu den Kosten eines absolvierten Urlaubes (Verpflegung und Nächtigung in der Urlaubsunterkunft) bis maximal € 400,- je pflegendem Angehörigen.
  • Der Zuschuss kann alle zwei Jahre beantragt werden.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Kärntner Landesregierung, Abteilung 5 - Gesundheit und Pflege
MMag.Dr. Michaela Miklautz, Mießtaler Straße 1, 9020 Klagenfurt am Wörthersee
050 536 15456
michaela.miklautz@ktn.gv.at
https://www.ktn.gv.at/Themen-AZ/Details?thema=131&subthema=180&detail=1117

Rechtsgrundlage

§ 11 Kärntner Pflege- und Betreuungsgesetz - K-PBG, LGBl. Nr. 105/2022, in der geltenden Fassung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019918

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