Diese Förderung ist bereits ausgelaufen.
Soziale Mindestsicherung durch Unterbringung, Verpflegung, sowie Betreuung und Hilfe in stationären nach dem Kärntner Heimgesetz bewilligten Einrichtungen, mit denen eine Vereinbarung nach § 61 Abs. 5 und 7 K-MSG getroffen wurde oder die von einem Sozialhilfeverband errichtet und betrieben werden. Das vorliegende Leistungsangebot umfasst die Übernahme der durch Eigenmittel nicht gedeckten Kosten der stationären Unterbringung in Einrichtungen der Heim- und Anstaltspflege (Altenwohn- und Pflegeheime).