Pflegeförderung für Menschen mit hohem Pflegebedarf Link zur Förderung

Ziel dieser Maßnahme ist es, die überwiegend von der Familie erbrachten Betreuungs- und Pflegeleistungen, ohne die oftmals eine stationäre oder teilstationäre Unterbringung erforderlich wäre, zu fördern, sodass ein längerer Verbleib im Familienverband und damit in der gewohnten Umgebung ermöglicht wird. Eine Pflegeförderung in Höhe von € 100,-/Monat wird zur Unterstützung der Pflege zu Hause für Personen mit hohem Pflegebedarf (Pflegegeld der Stufe 6 und 7) gewährt.

siehe folgender Link

  • Pflegeförderung wird in Höhe von € 100,-/Monat gewährt soweit keine anderen Förderungen bzw. Pflegemaßnahmen des Bundes oder des Landes in Anspruch genommen werden (z.B. 24h Betreuung, stationäre oder teilstationäre Betreuung).
  • Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 60 Kärntner Mindestsicherungsgesetz - K-MSG, LGBl. 15/2007, zuletzt in der Fassung des LGBl. 56/2013 bzw. idgF., Richtlinie für die Abwicklung der Pflegeförderung
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1019819