Menschen mit Behinderung - Leistungen zum außergewöhnlichen Bedarf gem. § 8 Abs. 4 K-ChG Link zur Förderung kopieren

Hilfe zum Lebensunterhalt - zusätzliche Leistungen bei außergewöhnlichem Bedarf (z.B. Mehrkosten für Kleidung, Medikamente oder Nahrungsmittel).

Keine Gebühren und keine weiteren Kosten.

Rechtsgrundlage

§ 8 Kärntner Chancengleichheitsgesetz - K-ChG, LGBl. Nr. 8/2010, zuletzt in der Fassung LGBl. 56/2013 bzw. idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1019744