Einmalzuschüsse (Wohnhaussanierung) Link zur Förderung kopieren

Das Land Tirol gewährt an einen (Wohnungs-)Eigentümer oder Mieter einen Einmalzuschuss für die Durchführung von förderbaren Sanierungsmaßnahmen.

  • Förderbare Maßnahmen unabhängig vom Gebäudealter: Solaranlage; PV-Anlage, Anschluss an Fernwärme, Abwärme-Nutzung; Vereinigung, Vergrößerung, Teilung von Wohnungen und Umgestaltung sonstiger Räume zu Wohnungen; Behinderten- und altengerechte Maßnahmen
  • Baubewilligung vor mehr als 10 Jahren: Fenstertausch, Vollwärmeschutz, Dach- und Deckendämmung, Haustür; Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen; Biomasseanlagen, Wärmepumpen, Komfortlüftungsanlagen mit Wärmerückgewinnung; Einzelraumlüfter mit Wärmerückgewinnung; effiziente Warmwasseraufbereitung; E-Mobilität; Verringerung des Energieverbrauchs und des Schadstoffausstoßes von Heizungen; Erstellung eines Sanierungskonzeptes; Passive Maßnahmen zur Vermeidung sommerlicher Überwärmung; Feuchtigkeitsschutz; Schallschutzfenster an Landesstraßen
  • Baubewilligung vor mehr als 20 Jahren: Dachsanierung, Dachbegrünung (extensiv oder intensiv); Einbau einer fehlenden Sanitärausstattung

Nähere Informationen finden Sie unter folgendem Link.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Land Tirol Abteilung Wohnbauförderung
Eduard-Wallnöfer-Platz 3
6020 Innsbruck
+43 512 508 2732
wohnbaufoerderung@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Das Ansuchen ist gebührenfrei. Die Auszahlung erfolgt ab Zusicherung.

Es erfolgt eine Prüfung der Rechnungen und der Einzahlungsbelege betreffend der Sanierungsmaßnahmen. Es sind Abnahmebestätigungen durch ausführende Firmen (Haustechnik) erforderlich. Es werden Vor-Ort-Kontrollen der durchgeführten Sanierungsmaßnahmen durchgeführt.

Rechtsgrundlage

Tiroler Wohnbauförderungsgesetz 1991 (TWFG 1991); Wohnhaussanierungsrichtlinie, Allgemeine Richtlinie des Landes Tirol für Förderungen aus Landesmitteln
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019611