Förderungen von Leitstellen von Einsatzorganisationen Link zur Förderung kopieren

Die Errichtung und/oder die technische Ausstattung von Leitstellen von Einsatzorganisationen (Feuerwehr, Rotes Kreuz, etc.) werden gefördert.

Technische Abnahmeprüfungen werden durchgeführt.

Rechnungen mit Zahlungsnachweisen im Original werden geprüft.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz; Regierungsbeschluss
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019546