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Ersatzbeschaffungen für oder Reparaturen von Feuerwehrgerätschaften werden gefördert, sofern sie im Rahmen eines Einsatzes im Katastrophenfall beschädigt worden oder in Verlust geraten sind.
Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung Paulustorgasse 4, 8010 Graz katastrophenschutz@stmk.gv.at
Rechnungen mit Zahlungsnachweisen im Original werden geprüft.
Stichprobenartige Kontrollen können jederzeit von Sachverständigen des Landesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrinspektorates durchgeführt werden.