Förderungen von Feuerwehren im Katastrophenfall Link zur Förderung

Ersatzbeschaffungen für oder Reparaturen von Feuerwehrgerätschaften werden gefördert, sofern sie im Rahmen eines Einsatzes im Katastrophenfall beschädigt worden oder in Verlust geraten sind.

Rechnungen mit Zahlungsnachweisen im Original werden geprüft.

Stichprobenartige Kontrollen können jederzeit von Sachverständigen des Landesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrinspektorates durchgeführt werden.

Rechtsgrundlage

Gesetz vom 16. März 1999 über die Abwehr und Bekämpfung von Katastrophen (Steiermärkisches Katastrophenschutzgesetz), Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuerwehren in der Steiermark (Steiermärkisches Feuerwehrgesetz - StFWG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019512