Förderung des Landesfeuerwehrverbandes Link zur Förderung kopieren

Auf Basis des Vertrages zwischen dem Land Steiermark und dem Landesfeuerwehrverband werden Mittel aus der Feuerschutzsteuer dem Landesfeuerwehrverband zur Selbstverwaltung übertragen. Diese Mittel werden u.a. für die Sicherstellung des ordnungsgemäßen Betriebes der Feuerwehr- und Zivilschutzschule Steiermark, einschließlich des Aufwandes, der sich aus dem Betrieb der Landesleitzentrale ergibt, zur Bedeckung des Beitrages an den Verein "Landesstelle für Brandverhütung" und zur Unterstützung des Landesfeuerwehrverbandes zur Erfüllung seiner Aufgaben verwendet.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Paulustorgasse 4,
8010 Graz
katastrophenschutz@stmk.gv.at
https://www.katastrophenschutz.steiermark.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 01.07.2026)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Aufsicht durch Mitwirkung in den Vergabegremien, wie insbesondere im Landesfeuerwehrausschuss, im Landesfeuerwehrtag und bei den vorbereitenden Vergabesitzungen unter Vorsitz des Leiters der Fachabteilung für Katastrophenschutz und Landesverteidigung. Teilnehmer: Vertreter der politischen Büros, der Gemeindereferenten, des Landesfeuerwehrverbandes und des Landesfeuerwehrinspektorates.

Rechtsgrundlage

Steiermärkisches Feuerwehrgesetz in Verbindung mit dem Steiermärkischen Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019496

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