Förderungen von Feuerwehren und Feuerwehrverbänden Link zur Förderung kopieren

Förderungen an die Feuerwehren und Feuerwehrverbände zur Beschaffung der Feuerwehrausstattung (Fahrzeuge, Rüsthäuser und Gerätschaften, etc.), um den Ausrüstungs- und Sicherheitsstandard bei den steirischen Feuerwehren sicherzustellen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Steiermärkischen Landesregierung, Landesamtsdirektion - Fachabteilung Katastrophenschutz und Landesverteidigung
Paulustorgasse 4,
8010 Graz
katastrophenschutz@stmk.gv.at
https://www.katastrophenschutz.steiermark.at

https://www.lfv.steiermark.at/Home.aspx

Technische Abnahmeprüfungen von Feuerwehrgeräten durch das Landesfeuerwehrinspektorat werden durchgeführt.

Rechnungen mit Zahlungsnachweisen im Original werden geprüft.

Rechtsgrundlage

Bundesgesetz über Maßnahmen zur Vorbeugung und Beseitigung von Katastrophenschäden (Katastrophenfondsgesetz 1996 - KatFG 1996), Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuerwehren in der Steiermark (Steiermärkisches Feuerwehrgesetz - StFWG) in Verbindung mit dem Gesetz vom 13. Dezember 2011 über die Feuer- und Gefahrenpolizei (Steiermärkisches Feuer- und Gefahrenpolizeigesetz - StFGPG)
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019470

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