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Die Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Mietern von geförderten Mietwohnungen gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen Postfach 527 : 5010 Salzburg wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/sonstige-einrichtungen/sir