Wohnbeihilfe für nicht geförderte Mietwohnungen - Erweiterte Wohnbeihilfe Link zur Förderung

Die erweiterte Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Hauptmietern einer nicht geförderten Wohnung gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen
Postfach 527 : 5010 Salzburg
wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210

  • Die Auszahlung erfolgt frühestens für den Monat, in dem das Ansuchen gestellt wird.
  • Die Auszahlung erfolgt ab einem Betrag von € 5,-.
  • Die Erweiterte Wohnbeihilfe ist nicht zurückzuzahlen (ausgenommen sie wurde ungerechtfertigt bezogen).
  • Die Prüfung erfolgt aufgrund von angegebenen persönlichen Daten, Einkommensunterlagen, Meldedaten, Versicherungsdatenauszügen, Belegkontrolle, AMS-Bestätigungen, Kontoauszüge, Scheidungsvergleiche, Gerichtsurteile, Jugendamtsvereinbarungen und diverser anderer behördlicher Bestätigungen.
  • Weiters erfolgt durch einen Mitarbeiter der Abteilung 10 eine Vor-Ort-Kontrolle.

Rechtsgrundlage

§§ 35, 37 und 38 Salzburger Wohnbauförderungsgesetz 2015 LBGl Nr. 23/2015 idgF §§ 26 - 28 Wohnbauförderungsverordnung 2015, LGBl 29/2015 idgF
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Sozial- und Familienleistungen

Referenznummer

1019447