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Die erweiterte Wohnbeihilfe ist ein nicht rückzahlbarer Zuschuss, der Hauptmietern einer nicht geförderten Wohnung gewährt werden kann, wenn diese durch den Wohnungsaufwand unzumutbar belastet sind.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen Postfach 527 : 5010 Salzburg wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210
https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/sonstige-einrichtungen/sir