Amt der Oö. Landesregierung; Direktion Finanzen
Der Hauptwohnsitz, aus dem gependelt wird, muss in Oberösterreich liegen.
Die Hin- und Rückfahrt innerhalb der jeweiligen Kalendermonate (=Pendelmonate) muss regelmäßig direkt zwischen Hauptwohnsitz und Arbeitsort erfolgen.
Die maßgebliche einfache Entfernung zwischen der Gemeinde des Hauptwohnsitzes und der Gemeinde des Arbeitsortes muss mindestens 25 km betragen.
Die Ansuchen für das jeweilige Kalenderjahr (=Beantragungsjahr) sind im folgenden Kalenderjahr beim Amt der Oö. Landesregierung, Landhausplatz 1, 4021 Linz einzureichen. Spätester Einreichungstermin ist der 31. Dezember dieses Jahres (Beispiel: Ansuchen für das Pendeljahr 2012 sind bis spätestens 31. Dezember 2013 einzubringen usw.)
Das jährliche Einkommen darf die Einkommensgrenze nicht überschreiten.
Die Höhe der Beihilfe ist entfernungsabhängig und wird anteilig nach Pendelmonaten, für welche die Voraussetzungen gemäß den Förderungsrichtlinien erfüllt sind, ermittelt.
Die Oö. Landesregierung hat zusätzlich einen ÖKO-Bonus in der Höhe eines 30 prozentigen Zuschlages zur Fernpendlerbeihilfe beschlossen. Dieser Bonus wird bis auf weiteres gewährt, wenn im jeweiligen Jahr, für das die Beihilfe beantragt wird, eine Jahreskarte des OÖ Verkehrsverbundes erworben wurde. Die Informationen dazu erhalten wir auf direktem Wege, sodass beim Ansuchen keine diesbezüglichen Angaben zu machen sind.
Bis 31. 12. des laufenden Jahres muss der Antrag für das vorangegangene Jahr abgegeben werden.