go-international IO-IV 3.8 Export-Schecks für Dienstleister Link zur Förderung kopieren

Nicht nur der Export von Waren sondern auch das Wissen eines Unternehmens im Dienstleistungsbereich stellt einen im Ausland nicht zu unterschätzenden Wert dar. Denn Österreichs Know-how ist in vielen Märkten sehr gefragt und höchst willkommen. Die Positionierung des österreichischen Dienstleistungsangebots im Außenhandel wird daher noch stärker als bisher forciert und Dienstleister von direkten Markteintrittskosten entlastet. Diese Kofinanzierung durch go-international soll Exporteure von Dienstleistungen dabei unterstützen, ihre ersten Internationalisierungsschritte in einen neuen europäischen Markt gezielt zu setzen. Denn häufig scheuen exportinteressierte Unternehmen auf Grund von Unerfahrenheit, Unsicherheit und erwarteten hohen Anlaufkosten vor den ersten Schritten einer Internationalisierung zurück. go-international entlastet österreichische Neuexporteure in der ersten Phase ihrer Exporttätigkeit. Im Rahmen der Export-Schecks für Dienstleister können allerdings nur die Kosten für den Markteinstieg kofinanziert werden. D.h. ein Markteinstiegsplan, ein Mix an verschiedenen Kostenarten ist notwendig, um damit die Vernetzung mit anderen Partnern im neuen Zielmarkt zu erreichen. Es kann jedoch keine Bezuschussung von im Ausland selbst erbrachten Beratungs- bzw. sonstigen Dienstleistungen (Eigenleistungen) erfolgen. Auch darf die zu internationalisierende Dienstleistung nicht in Österreich in Anspruch genommen werden (d.h. in Österreich genutzt oder verwertet werden). Unterstützt werden Markteintrittskosten ab Antragstellung, um nachhaltige Schritte in einem neuen Markt im Ausland setzen zu können. Dazu ist ein ausgewogener Mix an Aktivitäten oder eine plausible Begründung für eine Einzelmaßnahme notwendig. Reise- und Nächtigungskosten (inkl. Geschäftseinladungen) werden dabei mit nicht mehr als 20 % (max. EUR 1.000), Beratungskosten mit nicht mehr als 30 % (max. EUR 1.500), Inkubatorbürokosten mit nicht mehr als 30 % (max. EUR 1.500) des maximalen Förderbetrages kofinanziert.

Die Antragstellung ist gebührenfrei

Unverzüglich nach Abschluss des Vorhabens, spätestens jedoch bis 31.3.2015, ist an den LK-Mentor ein Abschlussbericht (inklusive Antrag auf Auszahlung) samt den vollständigen Abrechnungsunterlagen grundsätzlich postalisch einzusenden, die bestehen aus: • Kopien aller Rechnungen, zusammengefasst auf einer Rechnungsaufstellung. o Die Rechnungen müssen an den Antragsteller adressiert sein. o Die erbrachten Leistungen müssen in der Rechnung genau aufgeschlüsselt und die Kosten für die einzelnen Unterpositionen bekannt gegeben werden. Der Leistungszeitraum muss auf der Rechnung ersichtlich sein oder in anderer geeigneter Form nachgewiesen werden. o Reise- und Nächtigungskosten sind chronologisch aufgelistet einzutragen. Der Reisegrund muss angegeben und die Aktivitäten beschrieben werden. o Bei ausländischen Rechnungen muss der Rechnungsgegenstand übersetzt sein (Notiz auf der Rechnung ausreichend). o Wurde eine Rechnung durch eine Barzahlung beglichen, so ist auf der Rechnung eine Bestätigung durch den Zahlungsempfänger anzuführen (Limit Barzahlungen EUR 500). o Rechnungen unter einem Betrag von EUR 50 brutto oder Sammelrechnungen, in denen mehrere Einzelrechnungen unter einem Betrag von EUR 50 brutto ausgewiesen werden, werden nicht gefördert. • Zahlungsbestätigung durch die Bank (Kopie Kontoauszug bzw. Kreditkartenabrechnung), aus der das Durchführungsdatum hervorgeht. o Wurden Beträge mit Kreditkarte gezahlt, wird nur die Monatsabrechnung akzeptiert. o Jede Rechnung muss mit einer Zahlungsbestätigung über die erfolgreiche Durchführung der Überweisung durch die Bank eingereicht werden. Aus der Bankbestätigung muss eindeutig hervorgehen, dass der Auftrag unwiderruflich durch die Bank ausgeführt wurde. Zu beachten ist, dass interne Zahlungsdokumentationen (z.B. SAP-Ausdrucke, interne Spesenabrechnungen etc.) nicht akzeptiert werden können.   Allgemeine Nachweise: • Beratungskosten: o Ergebnisse der Marktforschung/Umfrage/Marktstudie sind der Abrechnung beizulegen (falls zutreffend). • Reise- und Nächtigungskosten: o Ein geeigneter Nachweis der Mitarbeitereigenschaft (GKK Meldebestätigung) bzw. Werkvertragsnehmereigenschaft (Werkvertrag) ist mitzusenden (falls zutreffend). o Teilnehmerliste bei Repräsentationskosten (falls zutreffend). • Veranstaltungskosten: o Nachweis für Veranstaltung z.B. in Form von Ausstellernachweis, Teilnehmerlisten, Programm, Fotos, Beschreibung der Zielsetzung etc. (falls zutreffend) • Marketingkosten: o Original-Belegexemplare von Inseraten bzw. Printwerbematerial (falls zutreffend). o Kampagneneinstellungen für online-Werbungen aus denen hervorgeht, wie viel für den Zielmarkt angefallen ist (falls zutreffend). • Inkubatorbürokosten: o Kopie Mietvertrag/Mietvereinbarung

Alle eingereichten Rechnungen müssen in der Rechnungsaufstellung eingetragen und entsprechend dieser nummeriert werden. Auf jeder Rechnung und der entsprechenden Zahlungsbestätigung muss die laufende Nummer laut Rechnungsaufstellung aufscheinen. Die tatsächliche Höhe der Förderung ist davon abhängig, welche der eingereichten Rechnungen/Kosten als förderwürdig anerkannt werden können. Die Auszahlung der Förderung erfolgt erst nach positiver Beurteilung gemäß den Richtlinien dieser Förderung durch die Wirtschaftskammer Österreich. Im Anschluss kann der Mentor im AußenwirtschaftsCenter oder in der Landeskammer mit dem Förderungsnehmer ein abschließendes Gespräch führen.

Rechtsgrundlage

Abwicklungsvertrag zwischen dem Bundesministerium für Wirtschaft, Familie und Jugend und der Wirtschaftskammer Österreich über die Durchführung von "go international" (IO-IV) im Zeitraum 1.4.2013 bis 31.3.2015

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1019298