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Die Wohnberatung beinhaltet sowohl die Prüfung der persönlichen Förderungsvoraussetzungen und Berechnung der möglichen Höhe der Förderung wie auch Antworten auf technische und juristische Fragen.
Amt der Salzburger Landesregierung, Abteilung 10 – Planen, Bauen, Wohnen Postfach 527 : 5010 Salzburg wohnbaufoerderung@salzburg.gv.at https://www.salzburg.gv.at/dienststellen/abteilungen/210
Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 26.02.2025)