Unterstützung von Einrichtungen die der geistigen Landesverteidigung dienen Link zur Förderung kopieren

  1. Das Land Salzburg unterstützt Einrichtungen der geistigen Landesverteidigung in Salzburg durch die Förderung ihrer Personal- und Infrastrukturkosten, sowie deren Öffentlichkeitsarbeit.

Gefördert werden der Landesausschuss für Geistige Landesverteidigung - insbesondere der Bildungsbereich, der Bereich der Öffentlichkeitsarbeit und der Bereich der aktuellen Informationstätigkeit, sowie die Gesellschaft für Landesverteidigung und Sicherheitspolitik in Salzburg, insbesondere Veranstaltungen mit Vorträgen, Diskussionen und Enqueten in Bezug auf die Sicherheitspolitik und die Landesverteidigung der Salzburger Bevölkerung, sowie die Herausgabe von periodischen Druckschriften.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Amt der Salzburger Landesregierung - Referat Äußere Sicherheit und Katastrophenschutz
Michael-Pacher-Straße 36
5020 Salzburg
+4366280422037
kat-schutz@salzburg.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Der durch das zuständige Mitglied der Salzburger Landesregierung genehmigte Förderungsbetrag wird nach dessen Genehmigung direkt zur Auszahlung gebracht.

Nach Ablauf eines Jahres wird ist Verwendung der Fördermittel des Landes Salzburg durch Vorlage eines Verwendungsnachweises mit den zugrundeliegenden Rechnungen der Stabstelle für Katastrophenschutz nachzuweisen.

Rechtsgrundlage

Allgemeine Richtlinien für die Gewährung von Förderungsmitteln des Landes Salzburg

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018993