Maßnahmen der medizinischen Prävention und Rehabilitation Link zur Förderung kopieren

Gefördert werden Maßnahmen und Projekte, die der Risikominimierung bei Personen dienen, die besonderen gesundheitlichen Risiken ausgesetzt sind bzw. der Reduktion von Folgeschäden bei Personen dienen, die aufgrund der Risiken bereits gesundheitliche Beeinträchtigungen aufweisen. Förderadressat: Non-Profit-Organisation für die  Leistungserbringung zum Nutzen Dritter (Privatpersonen)

Zahlungsmodalitäten sind in den Fördervereinbarungen geregelt; Zahlungen im Rahmen von Subventionsansuchen erfolgen im Anschluss an die Förderzusage; wenn die Laufzeit einer Maßnahme/eines Projektes über ein Kalenderjahr hinausgeht, behält sich die Unterabteilung Sanitätswesen vor, die Fördermittel auf die jeweiligen Kalenderjahre aufzuteilen.

Fördervereinbarungen enthalten Regelungen, wie die Leistungskontrolle durchgeführt wird. Im Falle von Subventionsansuchen ist der Nachweis über die Verwendung der Mittel spätestens 3 Monate nach Abschluss der Maßnahme/des Projektes in Form von Originalbelegen zu erbringen. Diese werden mit einem Prüfvermerk versehen und zusammen mit einem Entlastungsschreiben retourniert. Bei mehrjähriger Laufzeit ist der Verwendungsnachweis bis zum 31.03. des Folgejahres einzubringen. Die Freigabe der Mittel für das Folgejahr erfolgt erst nach der Entlastung.

Rechtsgrundlage

Ermessensentscheidung (Allgemeine Richtlinien für Förderungen aus Landesmitteln); Allgemeine Rechtsgrundlage: Gesundheitsförderungsgesetz - GfG, BGBl. I Nr. 51/1998 idgF, Suchtmittelgesetz, BGBl. I Nr. 112/1997 idgF.
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Referenznummer

1018787