Förderung von EU-Informationsveranstaltungen sowie von Fachexkursionen zu den EU-Institutionen Link zur Förderung kopieren

Nach Maßgabe der zur Verfügung stehenden finanziellen Mittel werden Förderungen für Tiroler Schulklassen, Hochschuleinrichtungen und sonstige Bildungseinrichtungen aus den unten angeführten Bereichen für Fahrten zu Institutionen und Einrichtungen der Europäischen Union in Brüssel und Straßburg gewährt.

Diese Förderung ist verbunden mit einem verpflichtenden Besuch der Vertretung der Europaregion Tirol-Südtirol-Trentino in Brüssel, um damit auch Erkenntnisse der euroregionalen Zusammenarbeit in Brüssel durch das Land Tirol zu gewinnen.

Folgende Bereiche kommen für eine Förderung in Frage:

  • AHS (Allgemeinbildende Höhere Schulen)
  • BHS (Berufsbildende Höhere Schulen wie z.B. HTL, BHAK/BHAS)
  • HS + NMS (Haupt- und Neue Mittelschulen)
  • PTS (Polytechnische Schulen)
  • FBS (Fachberufsschulen in Tirol)
  • Hochschuleinrichtungen (z.B. Universitäten, Fachhochschulen)
  • Sonstige Bildungseinrichtungen.

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Abteilung Südtirol, Europaregion und Aussenbeziehungen
aussenbeziehungen@tirol.gv.at

Auszahlungssummen in 100.000 Euro pro Jahr (Stand vom 19.12.2024)

Die angezeigten Auszahlungssummen sind jene Beträge, welche die jeweiligen Abwicklungsstellen in Summe pro Förderung an Förderungsempfänger ausbezahlen und an die Transparenzdatenbank übermitteln.
Zu beachten:
  • Die Summen können sich nachträglich noch ändern, wenn es beispielsweise zu Rückforderungen kommt oder wenn gewisse Auszahlungen erst nach Endabrechnung an die Transparenzdatenbank mitgeteilt werden.
  • Aus diesem Grund werden die Summen regelmäßig aktualisiert, wobei die Auszahlungen verzögert um ein Quartal dargestellt werden.
  • Bei Covid-19 Gelddarlehen (Kredite und Darlehen) werden die ausbezahlten Summen mit den von den Kreditnehmern rückgezahlten Summen in einer Gesamtsumme dargestellt.

Die Fördersumme beträgt bis zu € 150,00 pro an der Reise teilnehmender

Schülerin/teilnehmendem Schüler, teilnehmender Studentin/teilnehmendem Studenten, teilnehmendem/r Jugendlichen und bis zu € 50,00 für alle anderen Teilnehmer:innen.

Eine Förderung erfolgt nach Maßgabe der Verfügbarkeit finanzieller Mittel sowie – zur Vermeidung einer etwaigen Überförderung – unter Berücksichtigung weiterer Förderungen der Exkursion (z.B. durch das Bundeskanzleramt oder Erasmus+) und wird nach erfolgter Reise sowie nach Vorlage von Verwendungsnachweisen und Bekanntgabe der definitiven Teilnehmer:innenzahl ausgezahlt. Grundsätzlich gilt das Prinzip „First come, first serve“.

 

Die Fördernehmer:innen sind verpflichtet der Förderstelle einen Bericht, Projektarbeiten und Fotos der Exkursion zu übermitteln.

Rechtsgrundlage

Förderrichtlinie Brüssel- und Straßburg-Exkursion
Weiterführende Informationen zu den Rechtsgrundlagen:

Leistungsart

Förderungen - Direkte Förderungen

Budgetiertes Volumen

Volumen nicht bekannt

Referenznummer

1018779